Wie viele CMEs muss ich als Radiologietechniker im Bereich Strahlenschutz erwerben?
Die Strahlenschutzgesetzgebung legt die Verpflichtung fest, dass alle Angehörigen der Gesundheitsberufe, die in Bereichen tätig sind, die in direktem Zusammenhang mit medizinischer Strahlenxposition stehen, und daher alle Radiologietechniker (TSRM) eingeschlossen, im Dreijahreszeitraum mindestens 10 Prozent der gesamten ECM-Credits zum Thema Strahlenschutz erwerben müssen. Die Verpflichtung gilt ab dem Dreijahreszeitraum 2020–2022 und gilt für jeden Dreijahreszeitraum.
Zu beachten ist, dass sich die 10 % ECM-Anforderung im Strahlenschutz auf die individuelle Weiterbildungspflicht bezieht. Wenn beispielsweise ein TSRM die Ausbildungsverpflichtung für den aktuellen Dreijahreszeitraum (150) um 30 ECM reduziert hat, weil er im vorangegangenen Dreijahreszeitraum eine Anzahl von Credits zwischen 120 und 150 erreicht hat, wird der obligatorische Prozentsatz (10 %) an ECM die im Bereich Strahlenschutz erworbenen werden müssen, auf die 120 ECM angerechnet, also auf einen Gesamtbetrag von 12 ECM.
Wie kann ich der Regelung nachkommen?
Um der ECM-Pflicht im Strahlenschutz nachzukommen, muss jeder im CoGeAPS-Portal bzw. in der entsprechenden App für mobile Geräte selbstständig die Weiterbildungsveranstaltungen zum Patientenstrahlenschutz angeben. Nähere Informationen finden Sie in diesem Beschluss der Nationalen Kommission für Weiterbildung.
Kann ich ECM-Punkte im Strahlenschutz mit Selbststudium erwerben?
Die Nationale ECM-Kommission sieht vor, dass die Hälfte der notwendigen ECMs im Strahlenschutz mit Selbststudium erworben werden können. Es bleibt die Obergrenze, dass die Gesamtzahl der durch Selbststudium erworbenen ECMs in keinem Fall 20 % der gesamt notwendigen überschreiten darf. Wenn ein Radiologietechniker beispielsweise über den Zeitraum von drei Jahren 150 ECMs erwerben muss, müssen 15 ECMs davon Veranstaltungen im Zusammenhang mit Strahlenschutz betreffen, davon können 7,5ECMs durch Selbststudium erworben werden. In diesem Fall können über den Zeitraum von drei Jahren weitere 22,5 ECMs durch Selbststudium mit anderen Weiterbildungszielen als dem im Strahlenschutz erworben werden.
Wie kann ich den bereits abgeschlossenen Zeitraum 2020-2022 in Ordnung bringen?
Die Kommission bietet Angehörigen der Gesundheitsberufe die Möglichkeit, ECMs, auch für den Strahlenschutz, für den Dreijahreszeitraum 2020-2022 bis spätestens 30. Juni 2024 „zurückzugewinnen“. Nur bis zu diesem Datum ist es möglich, auf dem Cogeaps-Portal Bewegungen und Erklärungen zu bearbeiten, die sich auf den bereits abgeschlossenen Dreijahreszeitraum beziehen.
Was passiert, wenn ich die Vorschriften zur verpflichtenden Weiterbildung ECM nicht einhalte?
Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur kontinuierlichen Weiterbildung stellt ein Disziplinarvergehen dar und kann daher auf der Grundlage der Bestimmungen der Berufskammer und des Berufsalbums geahndet werden. Es liegt im Ermessen der Berufskammer, bei Nichteinhaltung der Ausbildungspflichten Maßnahmen zu ergreifen. Es ist außerdem zu beachten, dass aufgrund des Umwandlungsdekrets Nr. 233/2021, Art. 38, das dringende Bestimmungen für die Umsetzung des Nationalen Wiederherstellungs- und Resilienzplans (PNRR) enthält, müssen Angehörige der Gesundheitsberufe, um in den Genuss des Versicherungsschutzes durch Berufsrisikoversicherungen zu kommen, mindestens 70 % der individuellen Weiterbildungspflichten im vergangenen Triennium erfüllen.