Das Gesetz bestimmt, für welche intellektuellen Berufe eine Eintragung in bestimmte Alben, Register oder Listen erforderlich ist.
Mit Inkrafttreten des Lorenzin-Gesetzes (Gesetz Nr. 3/2018 „Delegation an die Regierung betreffend klinische Prüfungen von Arzneimitteln sowie Bestimmungen zur Neuordnung von Gesundheitsberufen und zum Gesundheitsmanagement des Gesundheitsministeriums“) wurde die Reform der Berufskammern für die Angehörigen der Gesundheitsberufe genehmigt.
Dieses Gesetz wandelt die „Kollegien“ in „Berufskammern“ um und sieht für jeden Gesundheitsberuf ein Berufsalbum vor, auch für all jene aus dem Bereich Sanitäts-Technik, Rehabilitation und Prävention, die vorher noch kein Berufsalbum hatten.
Alle lokalen Berufskammern sind unter dem Nationalen Verband der Berufskammern MRT STRPG zusammengefasst (FNO TSRM PSTRP).
Die Berufskammer MRT STRPG ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts mit Rechtspersönlichkeit und ein „ente sussidiario“ des Staates: Die Berufskammer nimmt einige Aufgaben direkt im Namen des Staates und nicht nur zu dessen Unterstützung wahr.
Die Berufskammer ergreift alle nützlichen Initiativen, um den kulturellen Fortschritt seiner Eingeschriebenen zu fördern, und unterhält ständige Beziehungen zu allen öffentlichen Institutionen (Regierung, Parlament, Regionen, Universitäten, Gewerkschaften).
Wenn innerhalb einer Berufskammer mehrere Berufe nebeneinander bestehen, obliegt die exponentielle Vertretung jedes dieser Berufe den jeweiligen Albumskommissionen. In der Berufskammer MRT STRPG sind 18 Albumskommissionen eingerichtet, eine für jedes Berufsprofil. Durch dieses Vertretungsorgan schützen die Berufsstände ihre Identität und ihren institutionellen Auftrag.
Die Aktivitäten der Berufskammer zielen darauf ab, den Anstand, die Würde und die Unabhängigkeit der Berufe zu schützen und zu bewahren. Die Kammer fördert und setzt die Einhaltung des Verhaltenskodex durch, übt Disziplinargewalt über die in den Berufsalben eingetragenen Fachkräfte aus und interveniert bei Streitigkeiten, die unter den Fachkräften, oder zwischen Personen oder Organisationen entstehen, zu deren Gunsten sie ihre Tätigkeit geleistet haben.
Durch diesen Transformationsprozess bringt die eingerichtete Berufskammer Repräsentation und politische Sichtbarkeit in den Institutionen zum Ausdruck und begrenzt die missbräuchliche Ausübung der Gesundheitsberufe.
Die Überprüfung der Voraussetzungen für die Eintragung in die Berufsalben oder Listen, ihre Führung und die Disziplinargewalt über die Eingeschriebenen werden den Berufskammern unter der Aufsicht des Staates übertragen, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
Gemäß Art. 4 des Präsidialdekrets vom 5. April 1950, Nr. 221 ist der Antrag auf Einschreibung in die Berufskammer an die Kammer zu stellen, wo der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
Für öffentliche Körperschaften muss die Einschreibung mit Eigenerklärung erfolgen. Für Private muss das Einschreibezertifikat mit Stempelmarke bei info@tsrmbz.it angefragt werden.