Es ist wichtig daran zu erinnern, dass die Einschreibung in das Berufsalbum für alle Berufsausübenden verpflichtend ist, sei es im öffentlichen wie im privaten Bereich und auch für Freiwilligentätigkeit oder post-lauream Praktika.

Deshalb können nur folgende Personen die Streichung aus dem Berufsalbum beantragen:

  • Wer in keiner Form berufsbezogene Tätigkeit ausübt
  • Wer mit den Zahlungen des Jahresbeitrages nicht in Verzug ist. AUF JEDEM FALL BEDEUTET DIE LÖSCHUNG NICHT, DASS AUCH VORHERGEHENDE SCHULDEN GELÖSCHT WERDEN.

Der Antrag zur Löschung aus dem Berufsalbum muss direkt an die Kammer geschickt werden, mittels Einschreiben oder mit PEC-mail, und zwar innerhalb spätestens 30. November des laufenden Jahres und die Löschung kann dann mit dem Folgejahr starten. Anträge die später ankommen, werden erst für das nächste darauffolgende Jahr berücksichtigt, und es besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Jahresgebühr.

Die Streichung wird im Verwaltungsrat beschlossen und dem betroffenen Antragsteller mittgeteilt; eventuelle noch ausstehende Zahlungen müssen aber beglichen werden.

Für eine eventuelle Wieder-Einschreibung gelten die Regeln wie für die Neu-Einschreibung:  Anfrage zur Einschreibung, Bezahlung der Sekretäriatsgebühren, der Regierungskonzessionssteuer und der fälligen Jahresgebühr.

Der Antrag auf Streichung muss mit einer Stempelmarke zu 16€ versehen werden, und mittels PEC oder eingeschriebenem Brief zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises an die Berufskammer MRT STRPG der Autonomen Provinz Bozen zugeschickt werden.

Der Berufskammer ist eine etwaige Pensionierung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht bekannt, deshalb wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Löschung zeitgerecht geschickt werden muss.