Der Antrag auf Umschreibung / Umsiedlung der Einschreibung ist per PEC oder Einschreiben mit Rückantwort an die Berufskammer zu schicken, an die Sie Ihre Eintragung übertragen möchten, und an die Berufskammer, wo Sie gerade eingeschrieben sind. Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16 € zu versehen.
Die Umschreibung muss bis innerhalb 30. November eines jeden Jahres beantragt werden, damit sie ab dem folgenden Jahr wirksam wird.
Bitte beachten Sie, dass Umschreibungen innerhalb eines Jahres nicht möglich sind und dass Übertragungen erst am 1. Januar des auf das Antragsjahr folgenden Jahres wirksam werden.
Die Umschreibung ist nur möglich, wenn keine hinderlichen Gründe vorliegen, wie beispielsweise die fehlende Zahlung der Jahresgebühr oder das Vorliegen eines Straf- oder Disziplinarverfahrens.
Das Prozedere sieht vor, dass die Berufskammer, wohin die Einschreibung verlegt werden möchte, an die Herkunfts-Berufskammer das „nulla osta“ zur Umschreibung anfragt.