Wie gehe ich bei der Anerkennung meines ausländischen Abschlusses in Italien vor?
Alle Personen, die über eine im Ausland erworbene Qualifikation für Gesundheitsberufe verfügen, können den Gesundheitsberuf in Italien nach Eintragung in das Berufsalbum unter Einhaltung der geltenden Gesetzgebung ausüben.
Für die Eintragung in das Berufsalbum ist ein Anerkennungsantrag zur Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich.
Das Anerkennungsverfahren erfolgt durch das Gesundheitsministerium von Rom und ist für alle reglementierten Gesundheitsberufsprofile möglich. Die so erlangte Berufsausübungserlaubnis gilt im gesamten italienischen Staatsgebiet. Das Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen der Provinz Bozen berät Sie beim Ausfüllen der Formulare sowie bei den beizufügenden Unterlagen und deren Übermittlung an das Gesundheitsministerium.
Sobald das Dekret vom Ministerium eingeholt wurde, muss sich der Interessent an die örtlich zuständige Berufskammer wenden. Vor der Einschreibung in das Berufsalbum kann es erforderlich sein, eine Prüfung zur Feststellung der Kenntnis der italienischen Sprache abzulegen .
Mit der Berufsanerkennung ist die Ausübung des Berufs möglich, für den die Anerkennung erworben wurde, die Führung des akademischen Titels „dott. / dott.ssa…“ ist jedoch nicht erlaubt. Für die Führung des akademischen Titels ist es immer notwendig, um die akademische Anerkennung über eine italienische Universität anzufragen. Die alleinige berufliche Anerkennung erlaubt es auch nicht das Studium mit postgradualen Studiengängen wie Master, Spezialisierungen oder Doktorat fortzusetzen.
Besonderes Verfahren für Personen, die eine Qualifikation in einem Gesundheitsberuf in Österreich, Deutschland oder der Schweiz erworben haben
Nur EU-Bürger, die in Österreich, Deutschland oder der Schweiz einen Abschluss in einem Gesundheitsberuf erworben haben, können eine Erklärung über die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit dem entsprechenden in Italien im Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen der Provinz Bozen beantragen. Die Gleichwertigkeitserklärung gilt nur im Gebiet der Provinz Bozen. Das bedeutet die Berufsausübung kann nur im Gebiet der Provinz Bozen erfolgen.
Sobald die Gleichwertigkeitserklärung der Provinz Bozen vorliegt, muss sich der Interessent für die Einschreibung an die zuständige Berufskammer von Bozen wenden.
Wann ist eine akademische Anerkennung erforderlich?
Wer einen italienischen akademischen Abschluss erwerben, die Studienjahre anerkennen oder das Studium an einer italienischen Universität fortsetzen möchte, muss die akademische Anerkennung beantragen.
Im Ausland (EU und Drittstaaten) erworbene Qualifikationen werden im Rahmen des Gleichwertigkeitsverfahrens anerkannt. Die Bewerbung muss an eine italienische Universität gerichtet werden, die den gleichen oder einen ähnlichen Studiengang anbietet. Die Hochschule erkennt Prüfungen an, die ihrem Studienplan entsprechen. Eventuell nachzuholende Prüfungen müssen an dieser Hochschule abgelegt werden.
Mit dem Rektoratsbescheid über die akademische Anerkennung kann der Titel „dott. /dott.ssa …“ geführt werden. Ohne die Universitätsverordnung ist die Führung des Titels „dott. /dott.ssa“ ist nicht zulässig.
Im Ausland erworbener Masterabschluss oder anderer weiterführender Abschluss
Im Ausland erworbene Master- oder Doktorgrade haben in Italien keine Rechtsgültigkeit und werden von der Berufskammer NICHT anerkannt. Daher können diese ausländischen Titel nicht als Titel in einem Wettbewerb oder für andere Zwecke verwendet werden.
Die Anerkennung kann nur über das MUR oder eine italienische Universität beantragt werden.